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   LAG Düsseldorf, 24.09.2007 - 17 Sa 967/07   

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LAG Düsseldorf, 24.09.2007 - 17 Sa 967/07 (https://dejure.org/2007,7775)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.09.2007 - 17 Sa 967/07 (https://dejure.org/2007,7775)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. September 2007 - 17 Sa 967/07 (https://dejure.org/2007,7775)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Berücksichtigung des Ehegattenanteils des Ortszuschlages bei der Überleitung vom BAT in den TVöD

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 5 TVÜ-VKA
    Berücksichtigung des Ehegattenanteils des Ortszuschlages bei der Überleitung vom BAT in den TVöD

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Ehegattenanteils des Ortszuschlages bei der Überleitung vom Bundesangestelltentarifvertag (BAT) in den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD); Kriterien für die Auslegung eines Tarifvertrags; Voraussetzungen für die ergänzende Vertragsauslegung ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 5 TVÜ-VKA
    Berücksichtigung des Ehegattenanteils des Ortszuschlages bei der Überleitung vom BAT in den TVöD

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVÜ-VKA § 5 Abs. 2
    Familienbezogener Anteil am Ortszuschlag nach Übergangsrecht bei Überleitung des Arbeitsverhältnisses auch des Ehegatten - keine ergänzende Tarifauslegung zur Lückenschließung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 432/97

    Versorgungsansprüche bei Wechsel der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.09.2007 - 17 Sa 967/07
    Tarifliche Regelungen sind einer ergänzenden Auslegung zugänglich, wenn eine unbewusste Regelungslücke vorliegt und sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben (vgl. BAG v. 20.05.1999 - 6 AZR 451/97 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Arbeitszeit; BAG v. 03.11.1998 - 3 AZR 432/97 - AP Nr. 41 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; BAG v. 24.02.1988 - 4 AZR 614/87 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Schuhindustrie; BAG v. 10.12.1986 - 5 AZR 517/85 - AP Nr. 41 zu § 2 MTB II; LAG Hamm v. 04.01.2007 - 17 Sa 1275/06 - n.v.).

    Fehlt es hieran, kommt eine Lückenschließung nur in Betracht, wenn eine bestimmte Regelung nach objektiver Betrachtung zwingend geboten ist (BAG v. 03.11.1998 aaO).

    Eine Lückenschließung scheidet aus, wenn verschiedene Möglichkeiten bestehen und es deshalb aufgrund der bestehenden Tarifautonomie den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben muss, für welche Lösungsmöglichkeit sie sich entscheiden wollen (vgl. BAG v. 20.05.1999 aaO; BAG v. 03.11.1998 aaO; BAG v. 10.12.1986 aaO; LAG Hamm v. 04.01.2007 aaO).

  • LAG Hamm, 04.01.2007 - 17 Sa 1275/06

    Berechnung des Vergleichsentgelts nach § 5 TVÜ-VKA unter Berücksichtigung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.09.2007 - 17 Sa 967/07
    Eine Erhöhung des Familieneinkommens soll aber durch die Regelungen des § 5 TVÜ-VKA vermieden werden (vgl. LAG Hamm v. 04.01.2007 - 17 Sa 1275/06 -).

    Tarifliche Regelungen sind einer ergänzenden Auslegung zugänglich, wenn eine unbewusste Regelungslücke vorliegt und sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben (vgl. BAG v. 20.05.1999 - 6 AZR 451/97 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Arbeitszeit; BAG v. 03.11.1998 - 3 AZR 432/97 - AP Nr. 41 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; BAG v. 24.02.1988 - 4 AZR 614/87 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Schuhindustrie; BAG v. 10.12.1986 - 5 AZR 517/85 - AP Nr. 41 zu § 2 MTB II; LAG Hamm v. 04.01.2007 - 17 Sa 1275/06 - n.v.).

    Eine Lückenschließung scheidet aus, wenn verschiedene Möglichkeiten bestehen und es deshalb aufgrund der bestehenden Tarifautonomie den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben muss, für welche Lösungsmöglichkeit sie sich entscheiden wollen (vgl. BAG v. 20.05.1999 aaO; BAG v. 03.11.1998 aaO; BAG v. 10.12.1986 aaO; LAG Hamm v. 04.01.2007 aaO).

  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 578/01

    Kürzung einer tariflichen Sonderzahlung bei Krankengeldbezug für die Pflege eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.09.2007 - 17 Sa 967/07
    Die Auslegung des normativen Teils von Tarifverträgen folgt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (vgl. nur BAG v. 22.10.2003 - 10 AZR 152/03 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Rückwirkung; BAG v. 31.07.2002 - 10 AZR 578/01 - AP Nr. 3 zu § 1 Tarifverträge: Wohnungswirtschaft).

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG v. 22.10.2003 - 10 AZR 152/03 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Rückwirkung; BAG v. 31.07.2002 - 10 AZR 578/01 - AP Nr. 3 zu § 1 Tarifverträge: Wohnungswirtschaft).

  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 802/94

    Vertragsauslegung; Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst; Weisungsrecht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.09.2007 - 17 Sa 967/07
    Im Zweifel wollen sie nur die vorhandenen Normen vollziehen (vgl. nur BAG v. 11.10.1995 - 5 AZR 802/94 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Arbeitszeit; BAG v. 16.01.1985 - 7 AZR 270/82 - AP Nr. 9 zu § 44 BAT).

    Ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes muss davon ausgehen, dass ihm sein Arbeitgeber nur die Leistungen gewähren will, zu denen er rechtlich verpflichtet ist (BAG v. 11.10.1995 aaO).

  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.09.2007 - 17 Sa 967/07
    Die Auslegung des normativen Teils von Tarifverträgen folgt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (vgl. nur BAG v. 22.10.2003 - 10 AZR 152/03 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Rückwirkung; BAG v. 31.07.2002 - 10 AZR 578/01 - AP Nr. 3 zu § 1 Tarifverträge: Wohnungswirtschaft).

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG v. 22.10.2003 - 10 AZR 152/03 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Rückwirkung; BAG v. 31.07.2002 - 10 AZR 578/01 - AP Nr. 3 zu § 1 Tarifverträge: Wohnungswirtschaft).

  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 451/97

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe und Einkommenssteuer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.09.2007 - 17 Sa 967/07
    Tarifliche Regelungen sind einer ergänzenden Auslegung zugänglich, wenn eine unbewusste Regelungslücke vorliegt und sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben (vgl. BAG v. 20.05.1999 - 6 AZR 451/97 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Arbeitszeit; BAG v. 03.11.1998 - 3 AZR 432/97 - AP Nr. 41 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; BAG v. 24.02.1988 - 4 AZR 614/87 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Schuhindustrie; BAG v. 10.12.1986 - 5 AZR 517/85 - AP Nr. 41 zu § 2 MTB II; LAG Hamm v. 04.01.2007 - 17 Sa 1275/06 - n.v.).

    Eine Lückenschließung scheidet aus, wenn verschiedene Möglichkeiten bestehen und es deshalb aufgrund der bestehenden Tarifautonomie den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben muss, für welche Lösungsmöglichkeit sie sich entscheiden wollen (vgl. BAG v. 20.05.1999 aaO; BAG v. 03.11.1998 aaO; BAG v. 10.12.1986 aaO; LAG Hamm v. 04.01.2007 aaO).

  • BAG, 10.12.1986 - 5 AZR 517/85

    Nachträgliche Regelungslücke in Tarifvertrag - Bemessung des Arbeitern des Bundes

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.09.2007 - 17 Sa 967/07
    Tarifliche Regelungen sind einer ergänzenden Auslegung zugänglich, wenn eine unbewusste Regelungslücke vorliegt und sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben (vgl. BAG v. 20.05.1999 - 6 AZR 451/97 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Arbeitszeit; BAG v. 03.11.1998 - 3 AZR 432/97 - AP Nr. 41 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; BAG v. 24.02.1988 - 4 AZR 614/87 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Schuhindustrie; BAG v. 10.12.1986 - 5 AZR 517/85 - AP Nr. 41 zu § 2 MTB II; LAG Hamm v. 04.01.2007 - 17 Sa 1275/06 - n.v.).

    Eine Lückenschließung scheidet aus, wenn verschiedene Möglichkeiten bestehen und es deshalb aufgrund der bestehenden Tarifautonomie den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben muss, für welche Lösungsmöglichkeit sie sich entscheiden wollen (vgl. BAG v. 20.05.1999 aaO; BAG v. 03.11.1998 aaO; BAG v. 10.12.1986 aaO; LAG Hamm v. 04.01.2007 aaO).

  • BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 443/80

    Anspruch auf Abgeltung für drei Urlaubs- und sechs Hausarbeitstage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.09.2007 - 17 Sa 967/07
    Tarifliche Regelungen sind einer ergänzenden Auslegung zugänglich, wenn eine unbewusste Regelungslücke vorliegt und sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben (vgl. BAG v. 20.05.1999 - 6 AZR 451/97 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Arbeitszeit; BAG v. 03.11.1998 - 3 AZR 432/97 - AP Nr. 41 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; BAG v. 24.02.1988 - 4 AZR 614/87 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Schuhindustrie; BAG v. 10.12.1986 - 5 AZR 517/85 - AP Nr. 41 zu § 2 MTB II; LAG Hamm v. 04.01.2007 - 17 Sa 1275/06 - n.v.).

    Im Zweifel wollen sie nur die vorhandenen Normen vollziehen (vgl. nur BAG v. 11.10.1995 - 5 AZR 802/94 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Arbeitszeit; BAG v. 16.01.1985 - 7 AZR 270/82 - AP Nr. 9 zu § 44 BAT).

  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 614/87

    Revision - Rechtsmittelbelehrung - Schuhindustrie - Schlichtungsspruch -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.09.2007 - 17 Sa 967/07
    Tarifliche Regelungen sind einer ergänzenden Auslegung zugänglich, wenn eine unbewusste Regelungslücke vorliegt und sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben (vgl. BAG v. 20.05.1999 - 6 AZR 451/97 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Arbeitszeit; BAG v. 03.11.1998 - 3 AZR 432/97 - AP Nr. 41 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; BAG v. 24.02.1988 - 4 AZR 614/87 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Schuhindustrie; BAG v. 10.12.1986 - 5 AZR 517/85 - AP Nr. 41 zu § 2 MTB II; LAG Hamm v. 04.01.2007 - 17 Sa 1275/06 - n.v.).
  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 270/82

    Trennungsgeld bei Einstellung an anderem Ort als Wohnort

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.09.2007 - 17 Sa 967/07
    Im Zweifel wollen sie nur die vorhandenen Normen vollziehen (vgl. nur BAG v. 11.10.1995 - 5 AZR 802/94 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Arbeitszeit; BAG v. 16.01.1985 - 7 AZR 270/82 - AP Nr. 9 zu § 44 BAT).
  • LAG Düsseldorf, 18.03.2008 - 6 Sa 75/08

    Berücksichtigung des sog. Verheiratetenzuschlags nach Überleitung vom

    Zwar sind tarifliche Regelungen einer ergänzenden Auslegung zugänglich, wenn eine unbewusste Regelungslücke vorliegt und sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben (vgl. nur BAG vom 20.05.1999 - 6 AZR 451/97 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Arbeitszeit; LAG Hamm vom 04.01.2007 - 17 Sa 1275/06 - n. V.; LAG Düsseldorf vom 24.09.2007 - 17 Sa 967/07 - n. V.).

    Schließlich bestände die Möglichkeit, den Ehegattenanteil nur zum Teil aber dafür dauerhaft oder nicht dauerhaft mitzurechnen (vgl. insoweit LAG Düsseldorf vom 24.09.2004 - 17 Sa 967/07 -).

  • LAG Köln, 29.09.2009 - 12 Sa 689/09

    Berechnung des Vergleichsentgelts nach Überleitungsrecht im öffentlichen Dienst

    Sobald der andere Ehegatte wieder Entgelt bezieht, wäre das Gesamteinkommen beider Ehegatten gegenüber der Rechtslage vor Überleitung verbessert, denn eine nachträgliche Reduzierung des einmal festgesetzten Vergleichsentgelts sieht der TVöD nicht vor (so auch LAG Düsseldorf vom 24.09.2007 - 17 Sa 967/07 -, ZTR 2008, 261; LAG Baden-Württemberg vom 30.07.2008 - 14 Sa 49/08 -, Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 6 AZR 1037/08; LAG Niedersachsen vom 10.06.2008 - 11 Sa 332/07 -, Revision eingelegt unter Aktenzeichen 6 AZR 668/08).
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